Ihr Partner für
Höhenzugangstechnik

Unser Versprechen

Unsere Sicherheitslösungen werden auf Ihre individuellen Anforderungen zugeschnitten. Dabei gehen wir weit über gesetzliche Vorgaben hinaus. Mit Riwal sind Sie immer auf der sicheren Seite.

Nachhaltigkeit

Wir von Riwal helfen Ihnen aktiv, Ihre Emissionsziele zu erereichen – für mehr Klimaschutz und eine gesunde Zukunft für kommende Generationen.

Wir entwickeln kontinuierlich intelligente Dienstleistungen und technische Lösungen, die es Ihnen ermöglichen, Ihre Produktivität zu steigern und Ihre Abläufe zu optimieren.

Mit unseren digitalen Lösungen unterstützen wir Sie in Ihrem Tagesgeschäft – sei es mit unserem Kundenportal My Riwal, unserer App oder vielen weiteren hilfreichen Tools.

MY RIWAL

DAS INNOVATIVE KUNDENPORTAL

Wir heben Industrien auf ein neues Level.

GaLaBau

Garten- und Landschaftsbaubetrieben bieten wir unverzichtbare Lösungen für jedes Projekt – egal, ob Baumschnitt, Gartenpflege oder Gewächshaus-Bau.

Facility Management

Mit unserem Vermietungs- und Verkaufsangebot halten wir die passenden Maschinen für alle Arten von Gebäudereinigungs-arbeiten in der Höhe vor.

Lagerlogistik und Regalbau

Als Spezialist für Höhenarbeiten verfügen wir über umfangreiche Erfahrung in der Bereitstellung modernster Lösungen für die Lagerlogistik und den Regalbau.

Bausektor

Seit Jahrzehnten arbeiten wir mit Partnern aus der Bauwirtschaft zusammen. Daher wissen wir, was für eine schnelle, effiziente und sichere Bearbeitung eines Projekts notwendig ist.

Windindustrie

Riwal ist Spezialist für passgenaue Lösungen in der Höhe für die On- & Offshore-Industrie – wie z. B. leicht zu ortende Geräte, die in rauer Umgebung eingesetzt werden können.

Events und Entertainment

Riwal bietet Hubarbeitsbühnen für alle Arten von kulturellen Ereignissen, darunter Festivals und Musikkonzerte, Firmenfeiern und politische Veranstaltungen.

Länder

14

Depots

60

Flotte

20.000

Aktuelle Riwal-News

Nicht vergessen: die jährliche Unterweisungspflicht für Bediener von Hubarbeitsbühnen
Ein Jahr geht schnell vorbei und schnell ist sie vergessen: die jährliche Unterweisungspflicht für Bediener von Hubarbeitsbühnen. Das kann mitunter teuer werden! Denn nach §12 Arbeitsschutzgesetz, §12 Betriebssicherheitsverordnung und §4 DGUV Vorschrift 1 hat der Arbeitgeber seine Beschäftigten regelmäßig, das bedeutet jährlich, hinsichtlich des sicheren Umgangs mit Hubarbeitsbühnen zu unterweisen. Gemäß DGUV Vorschrift 1 wird darüber hinaus ein schriftlicher Nachweis gefordert.
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Bis zu welcher Windstärke darf ich eigentlich auf eine Hubarbeitsbühne?
Kennen Sie das? Sie oder Ihre Mitarbeiter wollen mit einer Hubarbeitsbühne in die Höhe fahren. Leider bläst aber ein frischer Wind. Wie sieht es eigentlich rechtlich aus? Bis zu welcher Windstärke ist die Arbeit auf einer Hubarbeitsbühne erlaubt? Und wie und wo misst man den Wind eigentlich?
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Jetzt in neuer Auflage: das Riwal Mietprogramm
Riwal hat sein neues, mehr als 170 Seiten umfassendes Mietprogramm veröffentlicht. Die aktualisierte Ausgabe steht ab sofort zum Download bereit.
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