1 Februar, 2024
Bis zu welcher Windstärke darf ich eigentlich auf eine Hubarbeitsbühne?
Was den Wind betrifft,so sind Hubarbeitsbühnen für Windgeschwindigkeiten von 12,5 m/s (45 km/h) ausgelegt. Das entspricht in etwa der Windstärke sechs. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) gibt aber in ihrer DGUV-Information vor, dass „die maximale Windgeschwindigkeit für eine Maschine unbedingt in der Betriebsanleitung des Herstellers nachgelesen werden muss. Bei vielen älteren Maschinen kann die maximal zulässige Windgeschwindigkeit erheblich unter diesen 12,5 m/s liegen.“ Ist die maximal zulässige Windstärke erreicht, muss der Betrieb der Arbeitsbühne eingestellt bzw. unterbrochen werden.Wo wird die relevante Windstärke gemessen? „Ausschlaggebend ist nicht die Windstärke am Boden, sondern immer nur in der Arbeitshöhe. Wenn sich nicht eindeutig abschätzen lässt, ob die aktuelle Windgeschwindigkeit in Arbeitshöhe das Arbeiten erlaubt, muss dies eben in dieser Höhe gemessen werden“ weiß Ingo Kalettka, zertifizierter IPAF-Trainer bei der Riwal-Akademie. Dafür sei der Gebrauch eines zuverlässigen Windmessers unbedingt zu empfehlen. Nur ein solches Gerät liefert verlässliche Angaben, auf die man wirklich zählen kann. „Ist die Windgeschwindigkeit grenzwertig oder treten kurzzeitig heftigere Böen auf, sollte im Zweifel immer für die Sicherheit und gegen ein Risiko entschieden werden“, rät Kalettka.